Die Wallfahrt begannen wir um 04.45 Uhr mit der Begrüßung und der 1. Station in unserer Pfarrkirche St. Peter, um 5.00 Uhr Abmarsch nach Klausen.

An 7 weiteren Stationen wurde nach den Texten aus dem Pilgerheft gebetet und gesungen.

Zwischen den Stationen haben wir  Rosenkranzgesätze gebetet, es blieb aber auch Zeit, um sich mit den Mitpilgern zu unterhalten.

Nach der Frühstückspause an der Grillhütte in Gransdorf und der Mittagspause am Gemeindehaus in Bruch,  erreichten wir um 16.15 Uhr die Wallfahrtskirche in Klausen.

Nach der Begrüßung durch Pater Albert und der anschließenden Heiligen Messe mit 2 anderen Pilgergruppen, endete unsere diesjährige Wallfahrt.

Die einhellige Meinung: es war ein schöner Tag.

Danke an die Mitpilger und an alle, die an der Vorbereitung und der Durchführung der Wallfahrt beteiligt haben.

Die Klausenwallfahrt 2022 ist am 17.09.2022.

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  • Pilgerheft

 

St. Martin war ein braver Mann, der zeigte wie man helfen kann.

Deswegen zieht man durch das Land, mit der Laterne in der Hand.

Auch wir, und das soll jeder sehen, werden mit Laternen gehen.

Und weil wir Martin auch gedenken, werden wir ihm einen Auftritt schenken.

Im Galopp und hoch zu Pferd, erlebst Du Martin’s Geschichte und das ist nicht verkehrt!

 

Wann: 12.11.2021

 

Beginn: St. Martinsandacht um 18:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Peter, 

        anschließend Umzug mit musikalischer Begleitung der Feuerwehrkapelle, wir bitten um die derzeit zählenden COVID Bestimmungen einzuhalten.                          

 

Ende des Umzugs: Schulhof Neidenbach

 

Da es in den letzten Jahren leider nicht möglich war unsere Tradition zu erhalten, setzen wir dieses Jahr sehr viel Wert daraus ein schönes gemeinsames St. Martin mit euch zu feiern. Es wird dieses Jahr keine Tombola geben und Getränke werden auf Spendenbasis ausgehändigt.

 

Wir freuen uns auf Euch!

  

Liebe Neidenbacher,

derzeit werden in und um Neidenbach Obstbäume der Gemeinde mit einem gelben Band markiert. Dieses Band signalisiert, dass jeder dort kostenlos und ohne Rücksprache Obst zum Eigenbedarf ernten darf.

Wer selbst Obstbaumbesitzer ist und sein Obst dieses Jahr nicht komplett erntet, darf gerne seine Bäume selbst mit einem gelben Band markieren, damit das Obst von anderen genutzt werden kann. Damit setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung.

Vielen Dank an alle die sich beteiligen!

Bitte beachten Sie dazu die Infos und Regeln im Flyer.

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Ins Alter gekommen waren die Schilder der Wanderwege in Neidenbach und im Ortsteil Erntehof.

Teilweise nicht mehr lesbar, abhandengekommen oder auch in Schieflage geraten, war es an der Zeit, sich nochmal hierum zu kümmern. Jetzt sieht das Erscheinungsbild wieder optimal aus.

 

Eine kleine, rüstige Rentnertruppe nahm sich der Sache an und sorgte wieder für „klare Sicht“ und eine vernünftige Optik.

So sind wir im Frühjahr 2021 aktiv an das Projekt herangegangen.

Unsere Einsätze mussten wir dann über einen längeren Zeitraum der jeweiligen Witterung anpassen.

In vielen Arbeitsstunden ( insgesamt ca. 200 h ) erfolgte zunächst eine neue Planung – mit teilweise Änderung der Wegeführung – Demontage der alten Schilder und Pfähle, Bearbeitung der noch brauchbaren Materialien und Montage der neuen Schilder.

Die neuen Schilder mit gefrästen Schriftzügen wurden übers Euro BBW in Bitburg bezogen.

Herzlichen Dank an dieser Stelle an Hans-Josef Schon, der uns hierbei wesentlich unterstützt hat.

Für alle 4 Neidenbacher ( N1-N4 ) und 3 Erntehofer ( E1-E3 ) Wanderwege wurden insgesamt 30 neue Pfähle und 50 neue Schilder eingesetzt.

So laden wir nun alle Wanderfreunde wieder ein, nach Neidenbach und Erntehof zu kommen und die schönen Wege – die größtenteils gut befestigt sind und durch schöne Waldgebiete führen – zu nutzen ……Verlaufen ausgeschlossen.

 

Viel Spaß hatten Werner Müller, Albert Müller, Franz-Josef Strauch, Walter Densborn und Siegfried Müller (fehlt auf dem Foto) bei der Umsetzung des Projektes.

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Es ist wieder soweit.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von

  1. März bis 30. September ist jedoch ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" erlaubt.

Zur Information: Die Ortsgemeinde wird in den nächsten Wochen die öffentlichen Hecken und Sträucher durch die Gemeindearbeiter wieder in Form bringen.

 

Warum brauchen wir Hecken?

Hecken, durchsetzt mit Einzelbäumen, tragen zu einer ästhetischen Bereicherung unserer Landschaft bei, bieten bei starkem Wind, Regen oder Schnee dem Spaziergänger Wetterschutz, den Wildtieren Versteckmöglichkeiten, Nahrungs- und Bruthabitat und stellen wichtige Trittsteine zur Ausbreitung der Tiere dar. Innerorts wirken sich Hecken positiv auf das Mikroklima aus, da sie reichlich Wasser verdunsten und Plätze beschatten. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase.

 

Damit alle von den nützlichen Aspekten der Hecken profitieren können, möchten wir die Eigentümer von Grundstücken mit Hecken darum bitten, die Nährgehölze und Pflanzen vor allem entlang von Bürgersteigen und Straßen zurückzuschneiden, so dass unsere Bürger*innen im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Wenn Gehwege und Straßen nicht auf voller Breite frei sind oder in Kurvenbereichen die Sicht behindern, kann es zu Unfällen kommen, die es zu vermeiden gilt. Ein richtiger Heckenschnitt ist daher wichtig.

 

Worauf sollte beim Heckenschnitt geachtet werden?

Der Zeitpunkt spielt eine bedeutende Rolle. Im Frühjahr und in den warmen Monaten sind besonders Vögel zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Daher sollte zu dieser Zeit auf den Rückschnitt verzichtet werden. Im Herbst hingegen sind die Tiere schon größer und finden an anderen Orten Unterschlupf.

 

Liebe Gartenbesitzer, bitte überprüfen Sie Ihre Grundstücksgrenzen und schneiden Sie gegeben falls Ihre Hecken zurück. Diese Aufforderung gilt nicht als Kritik am Pflegezustand Ihres Gartens, sondern stellt eine Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrnehmung von Pflichten dar.

 

M. Bach

1. Beigeordnete

Ortsgemeinde Neidenbach

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