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Dieses Jahr findet erstmalig keine Listenwahl zur Wahl des Neindenbacher Gemeinderats statt. Stattdessen wird nach dem System der Mehrheitswahl gewählt.

Was bedeutet das

  1. auf dem Stimmzettel werden keine Bewerber namentlich abgedruckt
  2. die Namen müssen handschriftlich vom Wähler eingetragen werden
  3. die Schrift muss deutlich lesbar und der Bewerber sowohl wählbar als auch eindeutig identifizierbar sein (Vorname bitte ausschreiben und ggf. Straßenangabe)
  4. insgesamt können max. 12 Personen auf dem Stimmzettel eingetragen werden, da sich auch der Gemeinderat aus 12 Personen zusammensetzt
  5. jede aufgeführte Person erhält eine Stimme
  6. die Personen mit den meisten Stimmen sind automatisch in den Rat gewählt. Vorausgesetzt sie nehmen ihr Mandat an

Um allen Wahlberechtigten jedoch eine Handlungshilfe zu geben ist auf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 03.04.2019 eine Wahlempfehlungs- bzw. Interessenliste aufgestellt worden. Auf ihr finden Sie Personen die grundsätzlich an der Mitarbeit im Gemeinderat interessiert sind und im Falle ihrer Wahl das Mandat auch annehmen würden.

Die Interessenliste und weitere Informationen zur Gemeinderatswahl finden Sie in den folgenden Bildern:

Kategorie: aus dem Gemeinderat