Dieses Jahr findet erstmalig keine Listenwahl zur Wahl des Neindenbacher Gemeinderats statt. Stattdessen wird nach dem System der Mehrheitswahl gewählt.

Was bedeutet das

  1. auf dem Stimmzettel werden keine Bewerber namentlich abgedruckt
  2. die Namen müssen handschriftlich vom Wähler eingetragen werden
  3. die Schrift muss deutlich lesbar und der Bewerber sowohl wählbar als auch eindeutig identifizierbar sein (Vorname bitte ausschreiben und ggf. Straßenangabe)
  4. insgesamt können max. 12 Personen auf dem Stimmzettel eingetragen werden, da sich auch der Gemeinderat aus 12 Personen zusammensetzt
  5. jede aufgeführte Person erhält eine Stimme
  6. die Personen mit den meisten Stimmen sind automatisch in den Rat gewählt. Vorausgesetzt sie nehmen ihr Mandat an

Um allen Wahlberechtigten jedoch eine Handlungshilfe zu geben ist auf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 03.04.2019 eine Wahlempfehlungs- bzw. Interessenliste aufgestellt worden. Auf ihr finden Sie Personen die grundsätzlich an der Mitarbeit im Gemeinderat interessiert sind und im Falle ihrer Wahl das Mandat auch annehmen würden.

Die Interessenliste und weitere Informationen zur Gemeinderatswahl finden Sie in den folgenden Bildern:

  • DINA4 Liste
  • DINA4 Liste2

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.