Es wurde vermehrt festgestellt, dass Hundebesitzer mit ihren Hunden entgegen der bestehenden Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Neidenbach unerlaubt das Friedhofsgelände betreten. Gemäß § 5 Abs. 3 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Neidenbach sind Tiere (ausgenommen Blindenhunde) auf dem Friedhof nicht gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung der Friedhofsatzung.


Ortsgemeinde Neidenbach
Edwin Mattes, Ortsbürgermeister

KONTAKT

Ortsbürgermeister

Walter Densborn

Röderweg 3

54657 Neidenbach

 

E-Mail: buergermeister@neidenbach.de

Tel.: 0151 - 591 153 15