Es ist wieder soweit.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von

  1. März bis 30. September ist jedoch ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" erlaubt.

Zur Information: Die Ortsgemeinde wird in den nächsten Wochen die öffentlichen Hecken und Sträucher durch die Gemeindearbeiter wieder in Form bringen.

 

Warum brauchen wir Hecken?

Hecken, durchsetzt mit Einzelbäumen, tragen zu einer ästhetischen Bereicherung unserer Landschaft bei, bieten bei starkem Wind, Regen oder Schnee dem Spaziergänger Wetterschutz, den Wildtieren Versteckmöglichkeiten, Nahrungs- und Bruthabitat und stellen wichtige Trittsteine zur Ausbreitung der Tiere dar. Innerorts wirken sich Hecken positiv auf das Mikroklima aus, da sie reichlich Wasser verdunsten und Plätze beschatten. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase.

 

Damit alle von den nützlichen Aspekten der Hecken profitieren können, möchten wir die Eigentümer von Grundstücken mit Hecken darum bitten, die Nährgehölze und Pflanzen vor allem entlang von Bürgersteigen und Straßen zurückzuschneiden, so dass unsere Bürger*innen im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Wenn Gehwege und Straßen nicht auf voller Breite frei sind oder in Kurvenbereichen die Sicht behindern, kann es zu Unfällen kommen, die es zu vermeiden gilt. Ein richtiger Heckenschnitt ist daher wichtig.

 

Worauf sollte beim Heckenschnitt geachtet werden?

Der Zeitpunkt spielt eine bedeutende Rolle. Im Frühjahr und in den warmen Monaten sind besonders Vögel zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Daher sollte zu dieser Zeit auf den Rückschnitt verzichtet werden. Im Herbst hingegen sind die Tiere schon größer und finden an anderen Orten Unterschlupf.

 

Liebe Gartenbesitzer, bitte überprüfen Sie Ihre Grundstücksgrenzen und schneiden Sie gegeben falls Ihre Hecken zurück. Diese Aufforderung gilt nicht als Kritik am Pflegezustand Ihres Gartens, sondern stellt eine Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrnehmung von Pflichten dar.

 

M. Bach

1. Beigeordnete

Ortsgemeinde Neidenbach

KONTAKT

Ortsbürgermeister

Walter Densborn

Röderweg 3

54657 Neidenbach

 

E-Mail: buergermeister@neidenbach.de

Tel.: 0151 - 591 153 15

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